Veranstaltungstitel: Cybergrooming 26. Juni 2024 in einer Grafik mit vielen bunten Personen

Werkzeuge gegen Cybergrooming Hybrid 2024

Mittwoch, 26. Juni 2024

 

Zugang ZOOM:

Der Zoom-Raum ist ab 09:30 Uhr geöffnet. Teilnehmende sind eingeladen vorher den Zugang zu testen.

https://mohr-events.zoom.us/j/62982452041?pwd=jMXgG1piIOrUbYBkFm4FWEl2Tpdzrk.1
 

Für den manuellen Zugang nutzen Sie die Meeting-ID: 629 8245 2041
und den folgenden Kenncode: MKJFGFI24

Nutzen Sie bitte dazu die Webseite: https://zoom.us/de/join

 

09:30 Uhr     Ankommen, Registrierung, Orientierung 

10:00 Uhr     Begrüßung 
Dr. Thomas Weckelmann,
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Plenum, ZOOM

Keynotes 

Plenum, ZOOM

12:30 Uhr     Mittagspause 

Mensa

13:30 Uhr     Foren  

Für Teilnehmer in Präsenz:
  • Cybergrooming in games

    Digitale Spiele sind bei den meisten Kindern und Jugendlichen fester Bestandteil ihres Alltags und bieten Spielspaß, Bildungs- und Kontaktmöglichkeiten. Spiele mit Online-Funktionen können jedoch neben inhaltlichen Risiken - wie Gewaltdarstellungen - auch Risiken für die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen bergen: So können sich über Kommunikations- und Kontaktfunktionen - wie Sprach- und Text-Chats - harmlose Gespräche über unverfängliche Themen schleichend zu Gesprächen mit nicht altersgerechten, sexuellen Inhalten entwickeln. Im Forum „Cybergrooming in games“ werden praxisnahe Möglichkeiten aufgezeigt, wie entwicklungsgefährdende und auch strafbare Anbahnungsversuche erkannt werden und wie Eltern und Fachkräfte Kinder und Jugendliche dabei unterstützen können, sich vor Gefahren durch Cybergrooming zu schützen.


     

  • Cybergrooming in social media

    Social Media-Dienste wie Tik Tok und Instagram dienen Kindern und Jugendlichen als Selbsterfahrungsraum, Informationsquelle und Kommunikationsmedium. Den vielen Möglichkeiten der Dienste stehen Risiken gegenüber: So erleben immer mehr junge Nutzer:innen Erfahrungen mit sexueller Belästigung und Cybergrooming, während Täter:innen die Anonymität der Plattformen gezielt ausnutzen, um sich als Gleichaltrige oder Gesprächspartner:innen mit ähnlichen Interessen auszugeben. Welche Werkzeuge gibt es, um Kinder und Jugendliche zu schützen und sie beim Aufbau ihrer Selbstschutzkompetenzen zu unterstützen? Dieser Frage widmet sich das Forum „Cybergrooming in Social Media“ und nimmt dabei auch die Vorsorgemaßnahmen der Dienste in den Blick. Zudem sollen inklusive Methoden und Projektideen vorgestellt werden, mit deren allen Hilfe Kindern und Jugendlichen der verantwortungsbewusste Umgang mit sozialen Medien nähergebracht werden kann.


     

  • Peer-to-peer Ansätze und Empowerment

    Die Peer-to-Peer-Beratung ist besonders bei so schambehafteten Themen wie Cybergrooming wichtig, damit Jugendliche sich auf Augenhöhe zu dem Thema und ihren Erfahrungen austauschen können. Die Teilnehmenden erhalten in dem Workshop Einblicke, wie Jugendliche sowohl in der Prävention als auch in der Intervention aktiv werden können. Wie kann ich Jugendliche bei der Beratung von Betroffenen unterstützen? Welche Methoden gibt es, um mit Jugendlichen Präventionsmaterialen zu erarbeiten? Dazu stellen sich die Peer-to-Peer-Angebote Medienscouts NRW und JUUUPORT vor und berichten von ihren Erfahrungen in der Arbeit mit den jugendlichen Scouts.


     
Bei digitaler Teilnahme:
  • Cybergrooming und Peer-Gewalt im digitalen Raum – Strafrechtliche und pädagogische Einordnung

    Seitdem sich unsere Lebenswirklichkeit um den digitalen Raum erweitert hat, verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik zunehmende Fallzahlen im Bereich Kinder- und Jugendpornografie. Allein im Jahr 2021 wurden in NRW über 11.000 Fälle von Verbreitung, Besitz oder Erwerb von Kinderpornografie angezeigt (184b StGB). Mehr als ein Drittel dieser Anzeigen fällt auf Kinder und Jugendliche. Vermutlich waren sich viele der Minderjährigen dabei nicht bewusst, dass sie eine Straftat begehen.
     
    Denn freizügige und intime Fotos im Vertrauen an die Partner*in zu versenden ist gelebter Alltag in vielen Beziehungen – nicht nur unter Jugendlichen. Dieses so genannte „Sexting“ stößt jedoch an rechtliche Grenzen, wenn vormals im Vertrauen geteilte Bilder ohne Einverständnis einer abgebildeten Person weitergegeben werden und vor allem dann, wenn unter 14-Jährige beteiligt sind.
     
    Im Online-Seminar geht es um die digitale Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie durch Kinder und Jugendliche. Was sagt das Strafgesetzbuch hierzu? Welche Rechtsnormen sollten Heranwachsende und Erwachsene kennen? Wie sollten pädagogische Fachkräfte reagieren, wenn in ihrer Einrichtung ein Fall auftritt? Und wie können präventive Ansätze aussehen, die zum Schutz vor Übergriffen beitragen und gleichzeitig das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Jugendlichen achten?


     
Workshopräume, ZOOM

15:00 Uhr     Kaffeepause 

Foyer

15:20 Uhr     Talkrunde mit Mitwirkenden aus den Foren „Möglichkeiten und Grenzen der Werkzeuge gegen Cybergrooming“ 

Plenum, ZOOM

16:30 Uhr     Ende des Fachtages 

Digitale Durchführung mit ZOOM

Dieser Fachtag wird unterstützt von

Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW
jugendschutz.net
JUUUPORT e.V.
Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V.
Landesanstalt für Medien NRW
LAG Lokale Medienarbeit NRW e.V.
Spieleratgeber NRW
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW bei der Staatsanwaltschaft Köl